Der Wirtschafts-Service der OREG informiert: Digital-Zuschuss wieder beantragbar!

Wer plant,  IKT- Hard- und Software anzuschaffen, um seine Produkte, Dienstleistungen oder Arbeitsprozesse zu digitalisieren, kann für diese Zwecke schon bald wieder Fördermittel mit einer Förderquote von 50% beantragen. In Kürze ist dafür der vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zur Verfügung gestellte „Digital-Zuschuss“ wieder abrufbar. Wer eine Förderung erhalten will, muss sich aber auch diesmal beeilen.

Der erste Förderaufruf über zwei Millionen Euro startet bereits am 13.05.2019. Der Förderaufruf hat eine 4-wöchige Laufzeit, wird jedoch bei Erreichen der zwei Millionen Euro automatisch gestoppt. Ein zweiter Förderaufruf ist für Ende Juni 2019 geplant. Ein dritter für Ende August 2019. Die genauen Termine werden frühzeitig veröffentlicht. 

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist auf eine maximale Förderhöhe von 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen. Jedes Unternehmen kann im Förderzeitraum 2019 nur einmalig mit dem Digital-Zuschuss gefördert werden. Die Umsetzungsfrist für den 1. Förderaufruf ist für den 30.09.2019 vorgesehen.

„Diese Chance sollten sich die Unternehmen aus dem Odenwaldkreis nicht entgehen lassen. Erfahrungen aus der ersten Runde dieses Förderprogramms im Herbst 2018 zeigen, dass die Beantragung und Abwicklung der Förderung recht unbürokratisch erfolgt“, ermutigt Marius Schwabe, Geschäftsführer der Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH `(OREG) zur Nutzung des Digi-Zuschusses. Bei Bedarf steht das Team des Wirtschafts-Service bei Fragen zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Digital-Zuschuss und der Beantragung sind auch unter:

https://www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/digital-zuschuss/460940

zu erhalten.