Fördermittel

Wir beraten Sie individuell und umfassend! 

Für alle unternehmerischen Vorhaben spielen die finanziellen Möglichkeiten eine entscheidende Rolle. Dies gilt sowohl bei Existenzgründungen als auch bei Bestandsentwicklungen, Neuansiedlungen und Unternehmensnachfolgen. Ob Zuschüsse, Förderkredite, Bürgschaften oder öffentliche Beteiligungen: Das Land Hessen und seine Förderbank, der Bund und die Europäische Union bieten mittelständischen Unternehmern und Gründenden ein breites Spektrum an öffentlichen Förderprogrammen an.

Wir informieren und beraten Sie individuell und umfassend über verschiedene Finanzierungsformen und Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie dabei, die auf Ihr Vorhaben abgestimmte Förderstrategie zu finden.

Neu gestartet: Energie-Mikrodarlehen Hessen
für Unternehmen bis max. 49 Mitarbeitenden zur Finanzierung von Strom- und Wärmekosten

Darlehensbetrag von 3.000,- Euro bis 50.000,- Euro (das Kreditvolumen beträgt maximal das fünffache der Energiekosten bzw. bis zu 15 % des Umsatzes im Referenzjahr 2021). 4% Zinsen, sieben Jahre Laufzeit, die ersten zwei Jahre tilgungsfrei, keine Sicherheiten erforderlich. Als Kooperationspartner der WIBank unterstützen wir die Antragsstellung von Unternehmen aus dem Odenwaldkreis. Weitere Informationen unter WIBank

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit / Einstiegsgeld des Kommunalen Job-Centers

Für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit auf einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit oder das Einstiegsgeld beim Kommunalen Job-Center. Dafür ist unter anderem eine Beurteilung Ihrer Geschäftsidee auf Tragfähigkeit erforderlich. Diese sogenannte fachkundige Stellungnahme erstellen wir für Sie kostenfrei. Sprechen Sie aber in jedem Fall zuerst mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit oder im Kommunalen Job-Center Odenwaldkreis über Ihr Gründungsvorhaben.

Förderangebote für Kleinstunternehmen der Grundversorgung und des Gastgewerbes

Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter) sind ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftskraft in unserem Landkreis. Sie bieten wohnortnahe Versorgung und stellen qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Dennoch haben der demografische Wandel und veränderte Lebensgewohnheiten dazu beigetragen, dass der Bestand an Versorgungseinrichtungen gefährdet ist. Vor diesem Hintergrund und wegen fehlender Fachkräfte sowie altersbedingter Unternehmensaufgaben hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zwei Förderangebote geschaffen, die eine bedarfsorientierte Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen des Handwerks und der Dienstleistungssektoren Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Gastgewerbe, Betreuung, Gesundheit, Kultur, Mobilität erleichtern sowie Defizite in der Grundversorgung ausgleichen.

Von den Investitionskosten können die Nettokosten mit 35 % bezuschusst werden. Je nach Fördermaßnahme ist eine maximale Zuschusssumme von 200.000 € möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier (Ziffern 1.5.2 und 1.5.3).

Wir empfehlen Ihnen, uns im Vorfeld über Ihr Vorhaben zu informieren, damit wir Sie bei der Antragsstellung in enger Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung I – Zentrale Verwaltungsaufgaben Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung des Odenwaldkreises unterstützen können. Zur Erstinformation können Sie den Projekt-Steckbrief verwenden und uns diesen ausgefüllt per Mail an g.quanz@oreg.de zusenden. Wir werden Sie dann zeitnah informieren, in welchem Umfang Ihr Vorhaben förderfähig sein könnte und wie die nächsten Schritte zur Beantragung konkret aussehen.