Fachkräfte aus Drittstaaten
wir helfen Unternehmen, das Genehmigungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen
Der Fachkräftemangel stellt viele Unternehmen vor enorme Herausforderung. In einzelnen Branchen gibt es weder auf dem heimische noch dem europäischen Arbeitsmarkt genügend Fachkräfte. Daher rückt die Rekrutierung von Fachkräften aus sogenannten Drittstaaten, also Ländern außerhalb der EU, in den Blickwinkel. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem damit verbundenen beschleunigten Verfahren, das seit 1. März 2020 in Kraft ist, hat der Gesetzgeber hier ein neues Instrument geschaffen, um den Unternehmen die Einstellung von qualifizierten Mitarbeitern auch ohne akademische Ausbildung aus dem Ausland zu erleichtern.
Das Verfahren bleibt trotzdem komplex und verlangt ein hohes Maß an Fachwissen von den Unternehmen, um es erfolgreich zu bestreiten. Je nach Herkunftsland oder Qualifikationsniveau der Fachkraft können alternative Verfahren schneller zum Erfolg führen. Nicht nur kleine Unternehmen kommen bei dieser Thematik schnell an ihre Grenzen.
Dieser Aufgabenstellung nehmen wir uns für Sie an: Gemeinsam mit der Ausländerbehörde des Odenwaldkreises lotsen wir Sie durch die Verfahren. Wenn Sie eine Fachkraft in einem Drittstaat gefunden haben, für die nun der Weg nach Deutschland geebnet werden soll, sprechen Sie uns so früh wie möglich an, und zwar bevor Sie Anträge stellen. Wir prüfen dann mit den Experten, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg haben wird und welches Verfahren für Sie das effizienteste und sicherste ist. Wenn der Weg feststeht, begleiten wir Sie durch das Verfahren bis zur Arbeitserlaubnis der Fachkraft. Denn: Eine ganze Reihe von weiteren Stellen auf Bundesebene sind in die Entscheidungsstrukturen eingebunden – deren Informationsbedarf muss zeitnah erfüllt werden, damit das Verfahren nicht ins Stocken kommt.