Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter) sind ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftskraft in unserem Landkreis. Sie bieten wohnortnahe Versorgung und stellen qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Dennoch haben der demografische Wandel und veränderte Lebensgewohnheiten dazu beigetragen, dass der Bestand an Versorgungseinrichtungen gefährdet ist. Vor diesem Hintergrund und wegen fehlender Fachkräfte sowie altersbedingter Unternehmensaufgaben hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zwei Förderangebote geschaffen, die eine bedarfsorientierte Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen des Handwerks und der Dienstleistungssektoren Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Gastgewerbe, Betreuung, Gesundheit, Kultur, Mobilität erleichtern sowie Defizite in der Grundversorgung ausgleichen.
Von den Investitionskosten können die Nettokosten mit 35 % bezuschusst werden. Je nach Fördermaßnahme ist eine maximale Zuschusssumme von 200.000 € möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier (Ziffern 1.5.2 und 1.5.3).
Wir empfehlen Ihnen, uns im Vorfeld über Ihr Vorhaben zu informieren, damit wir Sie bei der Antragsstellung in enger Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung I – Zentrale Verwaltungsaufgaben Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung des Odenwaldkreises unterstützen können. Zur Erstinformation können Sie den Projekt-Steckbrief verwenden und uns diesen ausgefüllt per Mail an g.quanz@oreg.de zusenden. Wir werden Sie dann zeitnah informieren, in welchem Umfang Ihr Vorhaben förderfähig sein könnte und wie die nächsten Schritte zur Beantragung konkret aussehen.