Fördermittel

Ihr Erfolg ist unser Erfolg

Für alle unternehmerischen Vorhaben spielen die finanziellen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle. Dies gilt sowohl bei Existenzgründungen als auch bei Bestandsentwicklungen, Neuansiedlungen und Unternehmensnachfolgen. Ob Zuschüsse, Förderkredite, Bürgschaften oder öffentliche Beteiligungen: Das Land Hessen und seine Förderbank, der Bund und die Europäische Union bieten mittelständischen Unternehmern und Existenzgründern ein breites Spektrum an öffentlichen Förderprogrammen an.

Wir – der Wirtschafts-Service – informieren und beraten Sie im Auftrag des Odenwaldkreises individuell und umfassend über verschiedene Finanzierungsformen und Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie dabei, die auf Ihr Vorhaben abgestimmte Förderstrategie zu finden.

Nutzen Sie unser Angebot – wir arbeiten unentgeltlich, neutral und selbstverständlich streng vertraulich. Um einen ersten Überblick über Ihr Vorhaben zu gewinnen, senden Sie uns bitte diese Projektsteckbrief ausgefüllt zu.

Bei Bedarf oder Fragen steht Ihnen das Team des OREG-Wirtschafts-Service unter 06062 9433-62 und per Mail unter g.quanz@oreg.de zur Verfügung.

Neu gestartet: Energie-Mikrodarlehen Hessen
für Unternehmen bis max. 49 Mitarbeitenden zur Finanzierung von Strom- und Wärmekosten

Darlehensbetrag von 3.000,- Euro bis 50.000,- Euro (das Kreditvolumen beträgt maximal das fünffache der Energiekosten bzw. bis zu 15 % des Umsatzes im Referenzjahr 2021). 4% Zinsen, sieben Jahre Laufzeit, die ersten zwei Jahre tilgungsfrei, keine Sicherheiten erforderlich. Als Kooperationspartner der WIBank unterstützen wir die Antragsstellung von Unternehmen aus dem Odenwaldkreis. Weitere Informationen unter WIBank

Förderangebote für Kleinstunternehmen der Grundversorgung und des Gastgewerbes

Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter) sind ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftskraft in unserem Landkreis. Sie bieten wohnortnahe Versorgung und stellen qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Dennoch haben der demografische Wandel und veränderte Lebensgewohnheiten dazu beigetragen, dass der Bestand an Versorgungseinrichtungen gefährdet ist. Vor diesem Hintergrund und wegen fehlender Fachkräfte sowie altersbedingter Unternehmensaufgaben hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zwei Förderangebote geschaffen, die eine bedarfsorientierte Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen des Handwerks und der Dienstleistungssektoren Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Gastgewerbe, Betreuung, Gesundheit, Kultur, Mobilität erleichtern sowie Defizite in der Grundversorgung ausgleichen.

Von den Investitionskosten können die Nettokosten mit 35 % bezuschusst werden. Je nach Fördermaßnahme ist eine maximale Zuschusssumme von 200.000 € möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier (Ziffern 1.5.2 und 1.5.3).

Wir empfehlen Ihnen, uns im Vorfeld über Ihr Vorhaben zu informieren, damit wir Sie bei der Antragsstellung in enger Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung I – Zentrale Verwaltungsaufgaben Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung des Odenwaldkreises unterstützen können. Zur Erstinformation können Sie den Projektsteckbrief verwenden und uns diesen ausgefüllt per Mail an g.quanz@oreg.de zusenden. Wir werden Sie dann zeitnah informieren, in welchem Umfang Ihr Vorhaben förderfähig sein könnte und wie die nächsten Schritte zur Beantragung konkret aussehen.

Digital-Zuschuss

Das Land Hessen unterstützt Sie beim Umstieg auf das digitale Zeitalter mit einem Zuschuss von  50 Prozent auf Hard- und Software bis 10.000 Euro Investitionssumme. Die Förderaufrufe 2019 sind beendet und Antragstellungen somit erst wieder ab 2020 möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.