Breitbandnetz Odenwaldkreis – Grundlage für die Digitalisierung der Region

DigiNetzG-Workshop informiert Bürgermeister und Bauamtsleiter über  die zukünftigen Anforderungen an die Kommunen – Zukünftige Koordinierungsstelle als wichtige Säule für die Realisierung

VON RAINER KAFFENBERGER

Erbach. Die Bundesregierung hat am 27. Januar 2016 den vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) beschlossen.

Um über den aktuellen Zwischenstand der Umsetzung der Unterarbeitsgruppen des BMVI sowie die im Raume stehende Gesetzesänderung zu informieren, hatte das Breitbandbüro Hessen der Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI) in Kooperation mit dem Odenwaldkreis und dem Breitbandprojektbüro der Brenergo GmbH – ein Tochter-unternehmen der Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG) – die Bürgermeister und Bauamtsleiter der hiesigen Kommunen zum DigiNetzG-Workshop am 8. August 2019, der in dem Räumen der Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG) in Erbach eingeladen.

„Breitband ist die Basis für die Digitalisierung der Gesellschaft und damit für Innovationen, wirtschaftliche Dynamik und die Lösung gesellschaftlicher Heraus-forderungen. Mit der Schaffung des Odenwälder Breitbandnetzes wurde in der Vergangenheit die richtige Basis gelegt, die es jetzt weiterzuentwickeln gilt. Egal, ob im Bildungsbereich, im Gesundheitswesen oder in der Wirtschaft, die ,Gigabit-Region Odenwaldkreis‘ muss Fahrt aufnehmen“, so Landrat Frank Matiaske in seiner Ansprache.

Für die hessischen Kommunen ist die Verfügbarkeit von schnellen Breitbandver-bindungen zu einem wichtigen Standortfaktor geworden. Insbesondere in ländlichen Regionen ist die Erschließung für private Technologieanbieter wegen hoher Kosten, kurzen Abschreibungszeiträumen und geringer Bevölkerungsdichte kaum wirtschaftlich. In diesem Fall greift die öffentliche Förderung, die in Hessen regionale Projekte auf kommunaler Basis betrifft. Die Kommunen werden dabei vom Land in ihren Bemühungen bei vorhandenen Unterversorgungen den Breitbandausbau voran-zutreiben und dafür effiziente Lösungen zu entwickeln, unterstützt.

Das im November 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze, kurz DigiNetzG, setzt eine Reihe von Neuregelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) um. Das Gesetz zielt u.a. darauf ab, bei geeigneten Baumaßnahmen die Mitverlegung von Breitbandinfrastruktur zu erreichen und soll die Mitnutzung von Breitbandinfrastruktur regeln. Dadurch sollen die Kosten im Breitband-ausbau gesenkt werden. Gleichzeitig bringt dies einige Herausforderungen für die praktische Umsetzung vor Ort mit sich.

Kreise und Kommunen sind nun gehalten, sich in ihren verschiedensten Funktionen auf die neuen Entwicklungen des TK-Regulierungsrechts und dessen Umsetzung einzustellen. Dabei ist es wichtig, sich über Rechte und Pflichten aufzuklären, um die praktische Umsetzung im Breitbandausbau vor Ort effizient unterstützen zu können.

Berthold Passlack, Regionaler Breitbandberater Südhessen, verwies in seinem Vortrag auf die bestehende sehr gute Infrastruktur des Breitbandnetzes Odenwaldkreis hin, und gab einen Status Quo über den Breitbandausbau in Hessen. „Der Odenwald war 2012 bundesweit das erste Modellprojekt für den Bau eines kommunalen, flächendeckenden Breitbandnetzes in ländlichen Regionen ohne Beteiligung eines Telekommunikations-unternehmens; darauf können Sie heute noch stolz sein. Das ist für den Odenwaldkreis ein riesiger infrastruktureller Vorteil für das künftige Thema Digitalisierung. Passlack warnte die Städte und Gemeinden des Odenwaldkreises allerdings davor, dass jede Kommune und der Kreis bei der Digitalisierung „ihr eigenes Süppchen kocht“ und eine unkoordinierte Realisierung bei der Umsetzung stattfinde. „Das wird so nicht funktionieren. Hier ist es enorm wichtig, dass eine zentrale Planungs- und Koordinierungsstelle für den Kreis und Ihrer Kommunen eingerichtet wird, die alle Handlungsfelder koordiniert, die Akteure miteinander vernetzt und über gesetzliche Rahmenbedingen informiert. In anderen Landkreisen und Städten – und das hat die Erfahrung gezeigt –  werden dafür zwei bis sieben Personalstellen vorgehalten“, so Passlack.

Felix Gartner vom Breitbandbüro des Bundes referierte über den aktuellen Umsetzungs-stand 2019 der Bundesregierung und Dr. Matthias Freund von der Kanzlei Muth & Partner teilten den Bürgermeistern und Bauamtsleitern in seinem Vortrag mit, was für die Kommunen das neue Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hoch-geschwindigkeitsnetze, kurz DigiNetzG bedeutet und welche Anforderungen auf sie zukommen. Das Gesetz zielt u.a. darauf ab, bei geeigneten Baumaßnahmen die Mitverlegung von Breitbandinfrastruktur zu erreichen und soll die Mitnutzung von Breitbandinfrastruktur regeln.

In einem zweiten Vortrag sprach Berthold Passlack insbesondere die Bauamtsleiter der Kommunen an und informierte über alternative Verlegetechnologien für eine glasfaserbasierende Infrastruktur.

„Die gemeinsame Zielsetzung die digitale Gigabit-Region Odenwaldkreis, wird sich nur realisieren lassen, wenn alle handelten Akteure ihre Aktivitäten koordiniert und systematisch miteinander abstimmen. Bundesweit zeigt sich, dass dies am erfolgreichsten umsetzbar ist, indem eine zentrale Stelle initiiert wird, die alle Handlungsfelder koordiniert – dies betrifft auf der einen Seite die externe und interne Infrastruktur (Breitband) sowie auch die abzubildenden digitalen Strukturen. Hier haben wir als Netzeigentümer und mit unserer langjährigen Erfahrung die besten Voraussetzungen diese zentrale Stelle einzurichten. Wir haben derzeit Ausschreibungen und Markterkundungs-verfahren im Bereich Netzausbau für die Schulen und Digitalisierung in unseren Hause laufen“, so Brenergo Geschäftsführer Detlef Kuhn abschließend.