Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen und Solo-Selbständige: Wirtschafts-Service richtet ab Mittwoch, den 01.04.2020, eine telefonische Beratungsstelle ein

Ab Montag (30.03.) wird die Corona-Soforthilfe des Landes für Unternehmen über die Seite http://www.rpkshe.de/coronahilfe/ beantragbar sein.

Die Hilfe besteht aus einem einmalig nicht-rückzahlbaren Zuschuss, der ausschließlich kleinen Unternehmen gewährt wird, die unmittelbar infolge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage bzw. in massive Liquiditätsengpässe geraten sind und diesen Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgleichen können. Dies ist durch den Antragssteller durch eine Eidesstattliche Versicherung zu bestätigen.

Die Sofort-Hilfe beträgt inklusive der Bundesförderung bei

  • bis zu 5 Beschäftigten:  10.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu 10 Beschäftigten:  20.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu 50 Beschäftigten:  30.000 Euro für drei Monate.

Förderberechtigt sind Selbstständige (auch Angehörige freier Berufe und Künstler) und kleine Unternehmen (mit Ausnahme der Primärerzeugung auch der Landwirtschaft).

Da zu erwarten ist, dass viele Unternehmen unsicher sein werden, wie der Antrag korrekt ausgefüllt werden muss, wird der Wirtschafts-Service der OREG ab kommenden Mittwoch (01.04.2020) eine kostenfreie telefonische Beratungsstelle für Unternehmen aus dem Odenwaldkreis einrichten.

Landrat Frank Matiaske appelliert an die Unternehmen, dieses Angebot zu nutzen. „Mir war es wichtig, dass wir mit unserer Tochtergesellschaft OREG den Unternehmen einen schnellen und persönlich erreichbaren Service bieten können, der garantiert, dass bereitgestellte Hilfen schnell im Odenwaldkreis ankommen.“

Zum Ablauf: Aus Datenschutzgründen melden sich Unternehmen über ein Online-Formular für unsere Beratung beim Wirtschafts-Service unter www.oreg.de/info-corona/ an. Der Wirtschafts-Service ruft dann zurück und füllt gemeinsam mit dem Unternehmen die Antragsvorlage aus. Die vollständig ausgefüllte Vorlage erhält das Unternehmen dann per Mail zugesendet und kann die Angaben können 1:1 in den Online-Antrag übertragen. Unter www.oreg.de/info-corona/ können sich die Unternehmen zudem über weitere aktuelle Unterstützungsangebote in der Corona-Krise informieren.